Sei schlau, plan mit Erbbau
Bauwillige sind auf der Suche nach einem passenden Grundstück nicht selten viele Jahre unterwegs und können so manche Horrorgeschichte vom angeblichen Traumgrundstück zum Schnäppchenpreis erzählen. Höchste Zeit, sich nach Alternativen umzusehen. Wir finden, dass der Immobilienerwerb auf Erbpachtgrundstücken eine sehr interessante Variante ist, was das Projekt Hinter den Tannen in Glinde www.hinter-den-tannen.info anschaulich unter Beweis stellt.
Nicht wenige Grundstückseigentümer denken langfristig und erwirtschaften als Erbpachtgeber lieber regelmäßige Renditen auf ihre Grundstücke als kurzfristig mit dem Verkauf ihrer Grundstücke großen Gewinn zu machen. Und getreu dem Motto „Ein gutes Geschäft ist nur eines, bei dem alle Beteiligten einen Vorteil haben“ hat das Erbpachtmodell für den Erbpachtberechtigen, auch Pächter genannt, ebenfalls beachtliche Vorteile. Der Pächter zahlt während eines festgelegten Zeitraums von zumeist 75, besser aber noch 99 Jahren für die Nutzung des gepachteten Grundstücks – und nur dafür, einen Erbbauzins. Dieser Zins orientiert sich in der Regel am Hypothekenzinsniveau. Daher ist der Einstieg gerade jetzt, wo die Zinsen niedrig sind, meist ausgesprochen günstig. Der Pächter zahlt keinen Grundstückkaufpreis, er wird auch nicht Grundstückseigentümer, aber er wird Eigentümer seines Hauses und kann das gesparte Geld in den Bau stecken.
Beim Neubau mit Erbbaurecht Liquidität schaffen
Zugegeben: Bei dem Kauf einer Bestandsimmobilie auf einem Erbpachtgrundstück muss sehr genau abgewogen werden, wie lange der Pachtvertrag noch läuft, ob verlängert werden kann und welche Investitionen an der Immobilie anstehen. Aber bei einer Neubauplanung können bei den aktuellen Grundstückspreisen ganz schnell ein- bis zweihunderttausend Euro gespart werden. Geld, das für viele Bauwillige den Erwerb eines Eigenheims überhaupt erst möglich macht! Denn die eigene Liquidität erhöht sich dadurch erheblich. Gleichzeitig sinken der Finanzierungsbedarf und damit die monatliche Belastung für die eigenen vier Wände.
Perfekter Deal Erbpacht-Grundstück in Glinde
Das Glinder Neubau-Projekt mit 22 Top ausgestatteten Reihenhäusern, 14 Doppelhaushälften in ebensolcher Qualität macht es vor. Hochwertige Materialien, umfangreiche und sinnige Ausstattungen, energiesparende KfW 55 Effizienz Bauweise, Wohn- und Nutzflächen von 120 bis 165 Quadratmetern, Kostenpunkt ab rund 329.900 Euro. Die Erbpachtverträge laufen über 99 Jahre mit Verlängerungsoption. Da kommen auch noch die Ururenkel zum Zug. Der monatliche Erbpachtzins liegt bei 70 bis 125 Euro. Mit Hilfe von staatlichen Zuschüssen, der KfW Förderung und dem Baukindergeld, kann das sogar die Familie mit einem durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommen finanzieren Link zum Artikel „Lasst uns über Geld reden“. Einfacher geht es nicht zum Neubau-Eigentum.
Mal eben kurz über 100.000 Euro sparen
Es lohnt sich, schnell zu sein. Per Stichtag 31.12.2018 lag der offizielle Bodenrichtwert für Glinde bei circa 350 Euro pro Quadratmeter. Aber die Preise steigen auch hier stark, denn der Kreis Stormarn wird bei Kauf- und Bauwilligen immer beliebter. So weist Immobilienscout.de bereits ein halbes Jahr später, im Juni 2019, zwischen 405 Euro und 555 Euro pro Quadratmeter für erschlossenes Bauland aus. Kleinere Grundstücke sind dabei aufgrund höherer Nachfrage in der Regel teurer. Die in Glinde/Kreis Stormarn übliche Reihenhaus-Bezugsgröße ist auf 300 qm je Einheit festgelegt. Selbst wenn nur der untere Wert der aktuellen Grundstücks-Durchschnittpreise als Vergleich zugrunde gelegt wird, hat beim Projekt Hinter den Tannen alleine schon das Grundstück einen Marktwert von etwa mindestens 121.500 Euro. Diese Kosten hat der Erbpächter aber nicht. Und das ist sein großer Vorteil.
Eigentum erster Klasse
Eventuelle Befürchtungen, weil der Erbpachtgeber ja Eigentümer des Grundstücks bleibt, muss kein Pächter haben. Seine Befugnisse sind nahezu unbeschränkt, ähnlich der eines Eigentümers. Dies wird auch alles grundbuchlich gesichert. Der Pächter kann eigene Ideen verwirklichen kann vermieten, selber nutzen, vererben und natürlich auch verkaufen. Wenn dann irgendwann der Zeitpunkt kommt, an dem der Erbpachtvertrag ausläuft und nicht verlängert wird, weil beispielsweise die Enkel der Enkel des Pächters kein Interesse daran haben, muss der Erbpachtgeber eine vertraglich vereinbarte Entschädigung zahlen.
Weitere Informationen unter 040 / 44 40 01, Frau Schulze und Frau Burchard
Autor: Daniela Maria Hübsch