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Das Bestellerprinzip ist ein Flop! – Oder auch: Warum wir keine Suchaufträge für Mietwohnungen bearbeiten können

Herr Peters

Übers Wochenende sammeln sich in unserem E-Mail Eingang oft gleich mehrere Anfragen von Mietwohnungssuchenden die uns gern mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragen und auch gerne für diese Dienstleistung eine Vermittlungsprovision bezahlen möchten. Meistens kommen diese Gesuchs-Anfragen aus anderen Großstädten Deutschlands, manchmal auch, insbesondere über das Bewertungsportal Yelp, aus dem europäischen Ausland.Wenn nicht gerade ein in etwa passendes Mietobjekt in unserem Angebotsportfolio vorhanden ist, welches wir dann ad hoc kostenfrei für den Mieter vermitteln könnten, müssen wir diesen Mietwohnungssuchenden leider eine Nachricht senden, in welcher erklärt wird, dass es diese Dienstleitung in Deutschland nicht mehr gibt; zumindest in der Praxis nicht mehr. Das liegt an der Einführung des Bestellerprinzips (1. Juni 2015), welches die Mieter zumindest in der Anmietungsphase wirtschaftlich entlasten sollte. Teilweise ist jetzt aber das Gegenteil der Fall; für den Mietwohnungssuchenden entsteht erheblicher Mehraufwand. Das Bestellerprinzip hört sich fair an, wäre es auch, wenn man es richtig umgesetzt hätte.

Aber es ist ein unechtes Bestellerprinzip geworden, weil in der Praxis nur der Vermieter als Besteller auftritt. Möchte der Mietinteressent als Besteller der Vermittlungsdienstleistung auftreten, findet er keinen Makler der sich bestellen lassen möchte. Die Anforderungen an eine Bestellung durch den Mietinteressenten sind so hoch, dass es für keinen Makler wirtschaftlich wäre einen solchen Auftrag durchzuführen. Und das liegt daran, dass der Makler für diesen Mietinteressenten neue Wohnungen akquirieren müsste, von durchaus mehreren Eigentümern mit denen er noch keinen Auftrag hatte. Das allein ist ja recht unproblematisch, aber nun kommts: Gefällt dem Mietinteressenten-Auftraggeber diese Wohnung/en nicht, dann darf der Makler diese Wohnung/en auch keinem weiteren Mietinteressenten kostenpflichtig anbieten. Und wenn man sich jetzt überlegt wie viele Wohnungen man anschaut, bis man sich für eine Wohnung verbindlich entschieden hat, dann wird klar, dass der Makler in vielen Fällen nur „ins Blaue hinein“ arbeiten würde. Meines Wissens kann kein Makler diese Dienstleistung noch rechtskonform und wirtschaftlich anbieten und somit der Wohnungssuchende diese Dienstleistung praktisch gar nicht bestellen. Er ist somit regelmäßig gezwungen eine Vorauswahl über die Wohnungsbörsen (immoscout24.de, ivd24immobilien.de, immowelt.de und immonet.de) selbst vorzunehmen und bei Interesse dann mehrere Wohnungen vor Ort persönlich zu besichtigen und bei den Vermietern und (jetzt) deren Interessensvertretern, nämlich Maklern und Verwaltern, einen guten Eindruck zu hinterlassen.

Solange die städtischen Wohnungsmärkte einigermaßen nachgefragt sind, muss der Interessent mehrfach vor seinem eigentlichen Umzug am Wochenende in unserem Falle nach Hamburg kommen. Dieses Bestellerprinzip ist also in Wirklichkeit nur ein Bestellerprinzip für Immobilieneigentümer. Also ein unechtes Bestellerprinzip.Nach dem ersten Umsatzeinbruch und den ersten Freisetzungen von Vermietungsmaklern nach der Einführung des Bestellerprinzips nehmen nun auch wieder zunehmend die Immobilieneigentümer die Dienstleistungen der Vermittlungsmakler in Anspruch, zugegeben zu günstigeren Konditionen als die vorher üblichen zwei Nettomonatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer.Vermeintlich entstehen weniger Kosten für den Umziehenden, aber er erhält nun auch deutlich weniger Leistung, zumal der nun vom Eigentümer bezahlte Vermittler nun auch dessen Interessensvertreter geworden ist. Für einige findige Wohnungssuchende mag es eine wirtschaftliche Entlastung sein. Für die gutverdienenden Arbeitskräfte die stark eingebunden sind und versetzt werden, oder berufsbedingte geographische Veränderungen vornehmen führt dies zu starken Mehrbelastungen durch die schwerlich delegierbare Eigenarbeit. Und letztlich ist auch nicht geklärt, ob die nun höheren Vermietungskosten der Vermieter nicht auch in irgendeiner Weise auch auf den Mieter in Form einer höheren Miete abgewälzt werden können oder tatsächlich werden. Ha, da sind wir auch schon beim nächsten Thema: Die Mietpreisbremse und ihre Wirksamkeit. Aber dazu vielleicht ein anderes Mal. Rufen Sie gern an, wenn Sie Tipps für die Mietwohnungssuche benötigen.

Wenn sie vielleicht doch mit den Gedanken spielen eine Eigentumswohnung in Hamburg zu kaufen, freuen wir uns, weil wir uns viel Zeit für Sie nehmen können und Ihre Wünsche in unserer Kartei dezidiert hinterlegen würden. Ein zweiter Grund: Wir sind ein großer Freund des Eigentums in Verbraucherhand. Denn Jeder zahlt im Leben eine Wohnung ab, entweder die Eigene oder die des Vermieters.Ich würde mich für Sie freuen, wenn Sie Ihre eigene Wohnung abbezahlen und zu einem späteren Zeitpunkt keine Wohnkosten für Miete oder Zins und Tilgung mehr haben, stattdessen aber ein stattliches Vermögen.

Ihr Henning Peters

Kontakt
Peters + Peters Wohn- und Anlageimmobilien GmbH

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